Weitere Entscheidung unten: OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1992 - 1 B 50.92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2143
BVerwG, 25.03.1992 - 1 B 50.92 (https://dejure.org/1992,2143)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1992 - 1 B 50.92 (https://dejure.org/1992,2143)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1992 - 1 B 50.92 (https://dejure.org/1992,2143)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1
    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Steuerrückstände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewerbeuntersagungsverfügung - Steuerliche Pflichtverletzung - Schutzwürdiges Vertrauen

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 546
  • DVBl 1992, 1173
  • DÖV 1992, 1069
  • GewArch 1992, 232
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1992 - 1 B 50.92
    Danach sind Steuerrückstände dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig zu erweisen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. z.B. Beschluß vom 23. September 1991 - BVerwG 1 B 96.91 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 5 = GewArch. 1992, 22 ; Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch. 1988, 162 ).
  • BVerwG, 23.09.1991 - 1 B 96.91

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung infolge steuerlicher Unzuverlässigkeit,

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1992 - 1 B 50.92
    Danach sind Steuerrückstände dann geeignet, einen Gewerbetreibenden als unzuverlässig zu erweisen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. z.B. Beschluß vom 23. September 1991 - BVerwG 1 B 96.91 - Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 5 = GewArch. 1992, 22 ; Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45 = GewArch. 1988, 162 ).
  • VG Neustadt, 10.03.2021 - 3 K 802/20

    Inkassounternehmen darf keine Kosten für die Führung eines internen

    Ohnehin begründet selbst eine langjährige Duldung von Pflichtverletzungen durch eine Behörde kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass die Pflichtverletzungen fortgesetzt werden können; die Duldung befreit zudem auch nicht die Behörde von deren Pflicht, hiergegen vorzugehen (BVerwG, Beschluss vom 25.3.1992 - 1 B 50/92; OVG RP, Urteil vom 23.6.2010 - 8 A 10559/10.OVG).
  • VG Gießen, 26.04.2004 - 8 G 1361/04

    Gewerbeuntersagungsverfügung gegenüber Busunternehmer - Steuerrückstände als

    Die Unzuverlässigkeit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, B. v. 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232; B. v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72; B. v. 09.04.1997 - 1 B 81.97 -, GewArch 1999, 72).
  • VG Gießen, 05.12.2012 - 8 L 3004/12

    Unzuverlässigkeit eines Gastwirts

    Dies ist dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (z.B. BVerwG, B. v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72; B. v. 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232; Sächs. OVG, B. v. 23.08.2011 - 3 B 246/10 -, juris, Rdrn.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 5043/95

    Gewerberecht: Begriff der Unzuverlässigkeit im Fahrschulrecht

    BVerwG, Beschluß vom 29.1.1988 - 1 B 164.87 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45, S. 2; Beschluß vom 25.3.1992 - 1 B 50.92 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 49, S. 11; Beschluß vom 30.3.1992 - 1 B 42.92 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 50, S. 12 (13);Beschluß vom 22.6.1994 - 1 B 11.94 -, Buchholz 451.20 § 33c GewO Nr. 5, S. 1 (2).
  • VG Gießen, 08.04.2003 - 8 G 508/03

    Gewerbeuntersagung - Steuerschulden - Insolvenz

    Die Unzuverlässigkeit ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, B. v. 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232; B. v. 11.12.1996 - 1 B 250.96 -, GewArch 1999, 72; B. v. 09.04.1997 - 1 B 81.97-, GewArch 1999, 72; Hess. VGH, U. v. 28.09.1992 - 8 UE 916/90 -, GewArch 1993, 159; B. v. 17.02.1994 - 8  TH 311/94-, GewArch 1994, 238).
  • BVerwG, 10.09.1992 - 1 B 139.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Eignung von Steuerrückständen

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind Steuerrückstände geeignet, einen Gewerbetreibenden oder einen Vertretungsberechtigten im Sinne des § 35 Abs. 7 a GewO als unzuverlässig zu erweisen, wenn sie sowohl ihrer absoluten Höhe nach als auch im Verhältnis zur steuerlichen Gesamtbelastung des Gewerbetreibenden von Gewicht sind; auch die Zeitdauer, während derer der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, ist von Bedeutung (vgl. z.B. neben dem von der Beschwerde aufgezeigten Beschluß die Beschlüsse des Senats vom 23. September 1991 - BVerwG 1 B 96.91 -, Buchholz 451.41 § 15 GastG Nr. 5 = GewArch 1992, 22, und vom 25. März 1992 - BVerwG 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232).
  • VG Augsburg, 10.03.2016 - Au 5 K 15.1331

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

    Dass die Gewerbebehörde lange Zeit auf steuerliche Pflichtverletzungen nicht mit einer Gewerbeuntersagung reagiert, begründet bei dem Gewerbetreibenden kein schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass er sein Verhalten fortsetzen könne und befreit die Behörde auch nicht von ihrer Pflicht, gegen unzuverlässige Gewerbetreibende vorzugehen (vgl. BVerwG B. v. 25.3. 1992 - 1 B 50/92 - GewArch 1992, 232).
  • OVG Niedersachsen, 21.01.1998 - 7 L 4223/97

    Gewerbeuntersagung; Abgabenschulden (Entstehungszeitpunkt); Anhörung

    Denn Steuerrückstände fallen um so mehr ins Gewicht, je länger sich der Gewerbetreibende als nicht fähig oder nicht willens erweist, seine steuerlichen Pflichten zu erfüllen (BVerwG, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 B 50.92 -, GewArch 1992, 232).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1993 - 13 B 2684/93

    Lebensmittelrecht: Untersagung der Herstellung von Hackfleisch

    Die von Hackfleisch ausgehende Gefährdung der Verbraucher kann - wenn sie einmal erkannt ist - für die Zukunft nicht deshalb hingenommen werden, weil sie durch die Behörden längere Zeit falsch eingeschätzt oder nicht erkannt worden ist (ähnlich für den Fall der Gewerbeuntersagung wegen steuerlicher Pflichtverletzungen, die von der Behörde lange Zeit nicht zum Anlaß einer Untersagungsverfügung genommen worden sind, BVerwG, Beschluß vom 25. März 1992 - 1 B 50.92 -, NVwZ-RR 1992, 546 ).
  • VG Gießen, 05.09.2019 - 8 K 3080/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit aufgrund von Steuerschulden

    Die Unzuverlässigkeit ist insbesondere dann zu bejahen, wenn der Gewerbetreibende seine mit der Gewerbeausübung verbundenen öffentlich-rechtlichen Erklärungs- und Zahlungsverpflichtungen wiederholt nicht pünktlich erfüllt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.1992 - 1 B 50.92 -, juris, Rn. 2; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 08.06.1994 - 8 UE 2277/89 -, juris, Rn. 33 ; Ennuschat, in: Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 51 ff. m.w.N.).
  • VG Gießen, 31.01.2013 - 8 K 2135/11

    Steuerrückstände im Gewerbeuntersagungsverfahren

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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3200
OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92 (https://dejure.org/1992,3200)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.01.1992 - 3 M 2/92 (https://dejure.org/1992,3200)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Januar 1992 - 3 M 2/92 (https://dejure.org/1992,3200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerberechtliche Untersagungsverfügung; Verpflichtung zur Einstellung einer gewerblichen Betätigung; Anordnung der sofortigen Vollziehung; Geschäftsführer als Gewerbetreibender

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1993, 408
  • GewArch 1992, 232
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 30.09.1976 - I C 32.74

    Gewerbetreibender - Vorstand einer Aktiengesellschaft - Gesellschafter einer GmbH

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
    Der Kommanditist einer Kommanditgesellschaft ist nur dann Gewerbetreibender im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO, wenn er die Gesellschaft tatsächlich leitet (BVerwG, Urteil vom 30.09.1976 - 1 C 32.74 -, GewArch 1977, 14, 15; vgl. auch OLG Schl.-Holst., Beschluß vom 28.01.1988 - 2 W 50/87 -, GewArch 1989, 235).

    Zur Kennzeichnung wird in diesem Fall im allgemeinen vom "Strohmann" und von der "Strohgesellschaft" gesprochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.1976, aaO; Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14.78 -, GewArch 1982, 299; Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 20.78 -, GewArch 1982, 200, 201 f.; VGH Baden-Württ., Beschluß vom 23.05.1985 - 6 S 2926/84 -, GewArch 1985, 382; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.01.1989 - 7 OVG A 48/87 - Verwaltungsvorgänge Band I Bl. 81 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1986 - 6 S 3039/85

    Gewerbeuntersagung und Schließungsverfügung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
    Für das Vollstreckungsverfahren selbst gelten die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften (vgl. Hess.VGH, aaO; VGH Baden-Württ., Urteil vom 05.02.1986 - 6 S 3039/85 - GewArch 1986, 162; Beschluß vom 22.02.1991 - 14 S 2966/90 -, GewArch 1991, 226; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 22.08.1990 - 2 A 10051/90 OVG -, GewArch 1991, 30).

    Obwohl § 35 Abs. 5 GewO als vollstreckungsrechtliche Bestimmung eine Vorschrift des Verwaltungsverfahrens darstellt, verstößt sie nach der hier vertretenen Auslegung nicht gegen Artikel 84 Abs. 1 GG, denn das Änderungsgesetz vom 05. Februar 1960 (BGBl. I S. 61), mit dem diese Bestimmung in die Gewerbeordnung eingefügt worden ist, erging mit Zustimmung des Bundesrates (vgl. hierzu VGH Baden-Württ., Urteil vom 05.02.1986, aaO, mit ausführlicher Begründung).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1985 - 6 S 2926/84

    Gewerbeuntersagungsverfügung gegenüber GmbH-Geschäftsführung; Gewerbeuntersagung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
    Zur Kennzeichnung wird in diesem Fall im allgemeinen vom "Strohmann" und von der "Strohgesellschaft" gesprochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.1976, aaO; Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14.78 -, GewArch 1982, 299; Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 20.78 -, GewArch 1982, 200, 201 f.; VGH Baden-Württ., Beschluß vom 23.05.1985 - 6 S 2926/84 -, GewArch 1985, 382; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.01.1989 - 7 OVG A 48/87 - Verwaltungsvorgänge Band I Bl. 81 ff.).

    Der Umgehungstatbestand ist z.B. erfüllt, wenn eine Kette von Gesellschaftsgründungen erkennen läßt, daß der jeweilige Firmenmantel einem Drahtzieher dazu dient, die Verantwortung für gewerbeordnungsrechtlich relevante Tatbestände von sich fernzuhalten (VGH Baden-Württ., Beschluß vom 23.05.1985, aaO).

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
    Zur Kennzeichnung wird in diesem Fall im allgemeinen vom "Strohmann" und von der "Strohgesellschaft" gesprochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.1976, aaO; Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14.78 -, GewArch 1982, 299; Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 20.78 -, GewArch 1982, 200, 201 f.; VGH Baden-Württ., Beschluß vom 23.05.1985 - 6 S 2926/84 -, GewArch 1985, 382; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.01.1989 - 7 OVG A 48/87 - Verwaltungsvorgänge Band I Bl. 81 ff.).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 20.78

    Private Krankenanstalt - Erlaubnispflicht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
    Zur Kennzeichnung wird in diesem Fall im allgemeinen vom "Strohmann" und von der "Strohgesellschaft" gesprochen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.09.1976, aaO; Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 14.78 -, GewArch 1982, 299; Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 20.78 -, GewArch 1982, 200, 201 f.; VGH Baden-Württ., Beschluß vom 23.05.1985 - 6 S 2926/84 -, GewArch 1985, 382; OVG Lüneburg, Urteil vom 19.01.1989 - 7 OVG A 48/87 - Verwaltungsvorgänge Band I Bl. 81 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.08.1991 - 4 M 109/91
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. Schl.Holst. OVG, Beschluß vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 -, Sch1HA 1991, 220, 221).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.1990 - 2 A 10051/90

    Vollstreckung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
    Für das Vollstreckungsverfahren selbst gelten die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften (vgl. Hess.VGH, aaO; VGH Baden-Württ., Urteil vom 05.02.1986 - 6 S 3039/85 - GewArch 1986, 162; Beschluß vom 22.02.1991 - 14 S 2966/90 -, GewArch 1991, 226; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 22.08.1990 - 2 A 10051/90 OVG -, GewArch 1991, 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1991 - 14 S 2966/90

    Zwangsvollstreckung zur Durchsetzung einer Gewerbeuntersagung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
    Für das Vollstreckungsverfahren selbst gelten die entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften (vgl. Hess.VGH, aaO; VGH Baden-Württ., Urteil vom 05.02.1986 - 6 S 3039/85 - GewArch 1986, 162; Beschluß vom 22.02.1991 - 14 S 2966/90 -, GewArch 1991, 226; OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 22.08.1990 - 2 A 10051/90 OVG -, GewArch 1991, 30).
  • BVerwG, 28.04.1989 - 1 B 73.89

    Versteigerer - Besondere Sachkunde - Berufserfahrung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
    Der Kommanditist einer Kommanditgesellschaft ist nur dann Gewerbetreibender im Sinne des § 35 Abs. 1 GewO, wenn er die Gesellschaft tatsächlich leitet (BVerwG, Urteil vom 30.09.1976 - 1 C 32.74 -, GewArch 1977, 14, 15; vgl. auch OLG Schl.-Holst., Beschluß vom 28.01.1988 - 2 W 50/87 -, GewArch 1989, 235).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1981 - 4 A 1694/80
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
    Der Senat teilt nicht die Auffassung, wonach es bei der beabsichtigten Schließung von Geschäftsräumen neben der auf § 35 Abs. 1 GewO beruhenden Gewerbeuntersagung zusätzlich einer Grundverfügung nach § 35 Abs. 5 GewO bedarf (so OVG NW, Urteil vom 17.11.1981 - 4 A 1694/80 -, GewArch 1982, 129; Landmann/ Rohmer/Marcks, Kommentar zur GewO, § 35 Rdnr. 158 mwN).
  • VGH Hessen, 10.01.1983 - VIII OE 49/81
  • OLG Schleswig, 28.01.1988 - 2 W 50/87
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.02.2001 - 3 M 4/01

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Abordnungsverfügung wegen des Verdachts des

    Vielmehr ist jeweils die Richtigkeit des Vorbringens desjenigen zu unterstellen, dessen Position gerade betrachtet wird, es sei denn, die Unrichtigkeit des jeweiligen Vorbringens ist ohne weiteres erkennbar (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1991 - 4 M 109/91 - SchlHAnz 1991, 220 f.; insoweit auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 4. Senats: Beschluss des Senats vom 28.01.1992 - 4 M 2/92 -, NVwZ-RR 1993, 408 f.).

    Für den Fall eines nur behördlich nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordneten Sofortvollzuges hat dies im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung, für den Fall des gesetzlich angeordneten Sofortvollzuges dessen Bestätigung zur Folge (vgl. Beschluss des Senats vom 28.01.1992 - 3 M 2/92 - aaO; Redeker/von Oertzen, VwGO, 13. Aufl., § 80 Rnr. 18 b, 48; Kopp/Schenke, VwGO, § 80 Rnr. 114, 152; einschränkend nur für Fälle, in denen eine Interessenabwägung im Übrigen nicht zu einem Ergebnis führt: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rnr. 110; Eyermann, VwGO, 11. Aufl., § 80, Rnr. 78; a.A. der 4. Senat des OVG Schleswig, Beschluss vom 06.08.1993 - 4 M 109/91 -, aaO, wonach der gesetzlich angeordnete Sofortvollzug die Behörde nur von der Prüfung eines besonderes öffentlichen Interesses am Sofortvollzug im Einzelfall entbinden soll).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1995 - 3 M 82/95

    Bestandskraft; Gewerbeuntersagung; Betriebsstätte; Gewerbliche Tätigkeit;

    Die Anordnung der Schließung von Geschäftsräumen geschieht nicht durch Ordnungsverfügung, sondern durch Vollstreckung der vorangegangenen Gewerbeuntersagung (vgl. Beschluß vom 28.01.1992 - 3 M 2/92 - GewArch 1992, 232).

    Dem Verbot entsprechend hat der Gewerbetreibende seinen Betrieb zu schließen (vgl. Beschluß vom 28.01.1992 - 3 M 2/92 -, GewArch 1992, 232 mit weiteren Nachweisen).

  • VG Schleswig, 07.11.2007 - 1 B 33/07
    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.01.2001 - 3 M 4/01 NordÖR 2001, 228; insoweit auch unter Bezugnahme auf den Beschluss vom 28.01.1992 - 4 M 2/92 -, NVwZ-RR 1993, 408 f.).
  • VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05

    Powerline für den Internetzugang; Anordnung zur Vermeidung von Funkstörungen

    Daher gebühre bei Interessengleichheit dem Vollzug der Vorrang (OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.1992 - 3 M 2/92 -).
  • VG München, 28.05.2019 - M 16 K 18.1033

    Gewerbeuntersagung bei Strohmannverhältnis

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn eine juristische Person als "Strohmann" bzw. "Strohgesellschaft" vorgeschoben wird und primär dazu dienen soll, einem geschäftsführenden Gesellschafter oder Drahtzieher in anderer rechtlicher Stellung den selbständigen Betrieb des Gewerbes außerhalb des gewerberechtlichen Ordnungsrahmens zu ermöglichen (vgl. BVerwG v. 2.2.1982 - 1 C 14/78 - juris Rn. 41; BayVGH, U.v. 20.10.1980 - 22 B 80 A.1150 - GewArch 1981, 162 f.; OVG SH, B.v. 28.1.1992 - 3 M 2/92 - juris Rn. 17).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.11.1992 - 3 L 51/92

    Juristische Person; Gewerbeuntersagung; Gewerbebetrieb

    Zur Kennzeichnung wird in solchen Fällen im allgemeinen vom "Strohmann" und von der "Strohgesellschaft" gesprochen (vgl. Beschluß des Senats vom 28.01.1992 - 3 M 2/92 - m.w.N.).
  • VG Schleswig, 12.05.2004 - 1 B 28/04

    Rechtmäßigkeit einer Ordnungsverfügung zur Übermittlung eines Hinweises auf

    Diese Auswirkungen sind zu vergleichen mit den Nachteilen, die entstünden, wenn die aufschiebende Wirkung angeordnet oder wiederhergestellt würde, dem Rechtsbehelf in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 17.01.2001 - 3 M 4/01 - NordÖR 2001, 228.; insoweit auch unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des 4. Senats: Beschluss des Senats vom 28.01.1992 - 4 M 2/92 -, NVwZ-RR 1993, 408 f.).
  • VG Köln, 29.05.2002 - 22 L 725/01

    Ausgestaltung der aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Entscheidungen der

    Erforderlich ist vielmehr die Feststellung eines Umgehungstatbestandes, dass also die (Stroh)Gesellschaft primär dazu dienen soll, einem geschäftsführenden Gesellschafter oder anderen Hintermann den Betrieb eines Gewerbes außerhalb des gewerberechtlichen Ordnungsrahmens zu ermöglichen, und dass daher der Hintermann als eigentlicher Gewerbetreibender angesehen werden muss, um der Intention des Gesetzes gerecht zu werden, vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1982, aaO; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Mai 1985, aaO; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 3 M 2/92 -, GewArch 1992, 232.
  • VG Oldenburg, 18.04.2000 - 2 B 704/00

    Tötungsanordnung für Galloway-Rinder; Begriffsbestimmung "Tier" im Sinne der

    Dabei kommt es auf die Abwägung des im konkreten Fall bestehenden Interesse an der Vollziehung gegen das in der Sache bestehende konkrete Interesse an der Aussetzung an, d.h. darauf, ob die Nachteile eines verspäteten Vollzugs des in Frage stehenden Verwaltungsaktes die Vorteile überwiegen (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 28. Januar 1992 - 3 M 2/92 -, NVwZ-RR 1993, 408, 409) [OVG Schleswig-Holstein 28.01.1992 - 3 M 2/92] .
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